Betreuungsverein der Lebenshilfe Westpfalz
Betreuen statt bevormunden ist der Leitsatz der Lebenshilfe.
Wir beraten, unterstützen und begleiten ehrenamtliche BetreuerInnen zu allen Fragen des Betreuungsrechts. Zudem beraten wir Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer bei Fragen zur Vorsorgevollmacht oder zur Patientenverfügung. All unsere Beratungen sind für Sie kostenlos.

Unsere Leitgedanken
Unsere Leitgedanken orientieren sich am Leitbild der Lebenshilfe Westpfalz. Ziel des Vereins ist die aktive und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention: Inklusion als Menschenrecht.
Manche Menschen können ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten aufgrund seelischer Erkrankung, körperlicher oder geistiger Behinderung nicht oder nicht mehr selbst regeln.
Um sie vor finanziellen und gesundheitlichen Schäden zu bewahren, gibt es die gerichtlich angeordnete gesetzliche Vertretung: die Betreuung. Wir begleiten, unterstützen und vertreten nach dem Grundsatz „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“.
Beratung im Betreuungsverein der Lebenshilfe Westpfalz
Die Beratungsstelle des Betreuungsvereins hat die Aufgabe
- ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen
- ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in das Ehrenamt einzuführen und regelmäßig zu schulen
- ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in ihrer Arbeit zu unterstützen
- über Vorsorge zu Vollmacht und Betreuungsverfügung zu informieren
Wir beraten Sie gerne in Einzelgesprächen, telefonisch, in unseren regelmäßig stattfindenden offenen Sprechstunden oder im Rahmen von Informationsveranstaltungen. Bei Bedarf führen wir auch Hausbesuche und eine Verhinderungsbetreuung nach § 1817 Abs. 4 BGB durch.
Ehrenamt
Sie werden gebraucht! Ihre Lebens- und Berufserfahrung ist ein wertvolles Gut. Teilen Sie dieses mit Anderen.
Allgemeine Informationen für BetreuerInnen und gesetzlich betreute Menschen
Es ist ein zentrales Anliegen des Betreuungsrechts, dass die betreuten Menschen so viel Selbstbestimmung wie möglich verwirklichen können. BetreuerInnen sind verpflichtet die Wünsche der Betroffenen zu beachten.
Das neue Betreuungsrecht ab 1. Januar 2023 enthält daher wesentliche Verbesserungen. Es stärkt die Selbstbestimmung betreuter Menschen und stellt ihre Wünsche in den Mittelpunkt. Der Betreuer hat die Angelegenheiten der betreuten Person so wahrzunehmen, dass diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihr Leben nach ihren Wünschen gestalten kann (§ 1821 Absatz 2 BGB).
Dazu gehört insbesondere, dass er oder sie die betreute Person dabei unterstützt, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst wahrzunehmen. Von der Vertretungsmacht darf der/ die Betreuer: in nur Gebrauch machen, wenn dies erforderlich ist.
Die „Fürsorge des Betreuten“ meint die Rechtsfürsorge, womit keine umfassende soziale Betreuung gemeint ist. Betreuer sind also insbesondere kein Kranken- oder Altenpfleger und auch keine Haushaltshilfe.
Betreuer organisieren und koordinieren tatsächliche Hilfen für den Betreuten (z.B. die Pflege durch einen Pflegedienst), aber sie erbringen diese nicht selbst. Im Umgang mit Behörden hinterfragen sie stets kritisch, ob und in welchem Umfang eine rechtliche Vertretung wirklich erforderlich ist, oder ob der Betreute die Angelegenheit nicht auch selbst erledigen kann.
Sie werden vom zuständigen Betreuungsgericht bestellt. Ehrenamtliche Betreuer braucht die mit der Betreuung verbundenen notwendigen Aufwendungen und Auslagen nicht selbst zu finanzieren. Alle ehrenamtlichen Betreuer sind im Rahmen einer Sammelversicherung durch das Land Rheinland-Pfalz haftpflicht- und unfallversichert.
Kontakt
Christine Förster, Leitung Betreuungsverein
Dipl. Sozialarbeiterin/Dipl. Sozialpädagogin FH/
M.A. Klinische Sozialarbeit
Telefon: 0631 – 414 707 89
E-Mail: christine.foerster@lebenshilfe-kl.de
Eva Schinzel
Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin BA
Telefon: 0631 – 414 707 81
E-Mail: eva.schinzel@lebenshilfe-kl.de
Öffnungszeiten
Bürozeiten:
Montag – Donnerstag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Um zu verhindern, dass die Mitarbeiterinnen nicht persönlich und sofort angetroffen werden, bitten wir Sie, einen Termin mit uns zu vereinbaren. Zusätzlich beraten wir – ohne vorherige Anmeldung – jeden Freitag von 9:00 bis 11:00 Uhr zu gesetzlicher Betreuung und Vorsorgemöglichkeiten in unseren Büroräumen.
Bitte beachten Sie: Aktuell ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
Gerne können Sie auch einen Beratungstermin außerhalb unserer Bürozeiten mit uns vereinbaren. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wenn Sie eine Nachricht und Ihre Telefonnummer hinterlassen, rufen wir Sie zurück.
Anfahrt
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Buslinien der SWK 101, 102, 103, 104, 111 und 114,
Haltestelle „Apostelkirche“, halten in unmittelbarer Nähe
Mit dem Auto:
Kostenfreie Parkplätze auch für Rollstuhlfahrer sind im Innenhof vorhanden

Wichtige Adressen und Links
Vordruck Anregung Betreuung
Vordruck Unterbringung
Broschüre Haftpflichtversicherung ehrenamtliche Betreuer/Innen
Hier geht es zu Merkblättern in verschiedenen Sprachen
Informationen zur gesetzliche Betreuung Barrierefrei
Hefte über rechtliche Betreuung in leichter Sprache