Betreuungsverein der Lebenshilfe Westpfalz

Betreuen statt bevormunden ist der Leitsatz der Lebenshilfe.

Wir beraten, unterstützen und begleiten ehrenamtliche BetreuerInnen zu allen Fragen des Betreuungsrechts. Zudem beraten wir Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer bei Fragen zur Vorsorgevollmacht oder zur Patientenverfügung. All unsere Beratungen sind für Sie kostenlos. 

Foto: David Maurer

Unsere Leitgedanken

Unsere Leitgedanken orientieren sich am Leitbild der Lebenshilfe Westpfalz. Ziel des Vereins ist die aktive und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention: Inklusion als Menschenrecht.

Manche Menschen können ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten aufgrund seelischer Erkrankung, körperlicher oder geistiger Behinderung nicht oder nicht mehr selbst regeln.

Um sie vor finanziellen und gesundheitlichen Schäden zu bewahren, gibt es die gerichtlich angeordnete gesetzliche Vertretung: die Betreuung. Wir begleiten, unterstützen und vertreten nach dem Grundsatz „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“.

Beratung im Betreuungsverein der Lebenshilfe Westpfalz

Die Beratungsstelle des Betreuungsvereins hat die Aufgabe

  • ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen
  • ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in das Ehrenamt einzuführen und regelmäßig zu schulen
  • ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in ihrer Arbeit zu unterstützen
  • über Vorsorge zu Vollmacht und Betreuungsverfügung zu informieren

Wir beraten Sie gerne in Einzelgesprächen, telefonisch, in unseren regelmäßig stattfindenden offenen Sprechstunden oder im Rahmen von Informationsveranstaltungen. Bei Bedarf führen wir auch Hausbesuche und eine Verhinderungsbetreuung nach § 1817 Abs. 4 BGB durch.

Ehrenamt

Sie werden gebraucht! Ihre Lebens- und Berufserfahrung ist ein wertvolles Gut. Teilen Sie dieses mit Anderen.

Was wir suchen

Der Betreuungsverein der Lebenshilfe Westpfalz sucht engagierte Frauen und Männer als ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer.

Wir sind auf der Suche nach engagierten Freiwilligen,

  • die andere von ihrer Lebens- und Berufserfahrung profitieren lassen wollen
  • die Freude am Umgang mit anderen Menschen haben
  • die Lust auf Erfahrungsgewinn haben
  • die Organisationsfähigkeit besitzen und
  • die bereit sind, sich über längere Zeit auf dieses Ehrenamt einzulassen

In erster Linie sollen Einzelpersonen wie Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Berufskollegen von Betroffenen zu Betreuern bestellt werden. Ist dies nicht möglich, können auch fremde ehrenamtliche Betreuer bestellt werden. Als ehrenamtlicher gesetzlicher Betreuer vertreten und unterstützen Sie volljährige Personen, die aufgrund Alterserkrankung, schwerer körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung nicht (mehr) in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln.

Was wir bieten

In erster Linie sollen Einzelpersonen wie Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Berufskollegen von Betroffenen zu Betreuern bestellt werden. Ist dies nicht möglich, können auch fremde ehrenamtliche Betreuer bestellt werden. Als ehrenamtlicher gesetzlicher Betreuer vertreten und unterstützen Sie volljährige Personen, die aufgrund Alterserkrankung, schwerer körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung nicht (mehr) in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln.

  • ein verantwortungsvolles und interessantes Ehrenamt
  • individuelle Einführung und Begleitung in die Aufgaben der gesetzlichen Betreuung
  • persönliche Beratung zu grundsätzlichen und aktuellen Fragen der rechtlichen Betreuung
  • Erfahrungsaustausch mit anderen ehrenamtlichen Betreuern
  • regelmäßig kostenfreie Schulung, Beratung und Unterstützung nach Bedarf
Was sollten Sie mitbringen?
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Zuverlässigkeit
  • gesicherte finanzielle und persönliche Verhältnisse
  • 3 bis 5 Stunden Zeit im Monat

Allgemeine Informationen für BetreuerInnen und gesetzlich betreute Menschen

Es ist ein zentrales Anliegen des Betreuungsrechts, dass die betreuten Menschen so viel Selbstbestimmung wie möglich verwirklichen können. BetreuerInnen sind verpflichtet die Wünsche der Betroffenen zu beachten.

Das neue Betreuungsrecht ab 1. Januar 2023 enthält daher wesentliche Verbesserungen. Es stärkt die Selbstbestimmung betreuter Menschen und stellt ihre Wünsche in den Mittelpunkt. Der Betreuer hat die Angelegenheiten der betreuten Person so wahrzunehmen, dass diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihr Leben nach ihren Wünschen gestalten kann (§ 1821 Absatz 2 BGB).

Dazu gehört insbesondere, dass er oder sie die betreute Person dabei unterstützt, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst wahrzunehmen. Von der Vertretungsmacht darf der/ die Betreuer: in nur Gebrauch machen, wenn dies erforderlich ist.

Die „Fürsorge des Betreuten“ meint die Rechtsfürsorge, womit keine umfassende soziale Betreuung gemeint ist. Betreuer sind also insbesondere kein Kranken- oder Altenpfleger und auch keine Haushaltshilfe.

Betreuer organisieren und koordinieren tatsächliche Hilfen für den Betreuten (z.B. die Pflege durch einen Pflegedienst), aber sie erbringen diese nicht selbst. Im Umgang mit Behörden hinterfragen sie stets kritisch, ob und in welchem Umfang eine rechtliche Vertretung wirklich erforderlich ist, oder ob der Betreute die Angelegenheit nicht auch selbst erledigen kann.

Sie werden vom zuständigen Betreuungsgericht bestellt. Ehrenamtliche Betreuer braucht die mit der Betreuung verbundenen notwendigen Aufwendungen und Auslagen nicht selbst zu finanzieren. Alle ehrenamtlichen Betreuer sind im Rahmen einer Sammelversicherung durch das Land Rheinland-Pfalz haftpflicht- und unfallversichert.

Kontakt

Christine Förster, Leitung Betreuungsverein
Dipl. Sozialarbeiterin/Dipl. Sozialpädagogin FH/
M.A. Klinische Sozialarbeit

Telefon: 0631 – 414 707 89
E-Mail: christine.foerster@lebenshilfe-kl.de

Eva Schinzel
Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin BA

Telefon: 0631 – 414 707 81
E-Mail: eva.schinzel@lebenshilfe-kl.de

Öffnungszeiten

Bürozeiten:
Montag – Donnerstag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Um zu verhindern, dass die Mitarbeiterinnen nicht persönlich und sofort angetroffen werden, bitten wir Sie, einen Termin mit uns zu vereinbaren. Zusätzlich beraten wir – ohne vorherige Anmeldung – jeden Freitag von 9:00 bis 11:00 Uhr zu gesetzlicher Betreuung und Vorsorgemöglichkeiten in unseren Büroräumen. 

Bitte beachten Sie: Aktuell ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.

Gerne können Sie auch einen Beratungstermin außerhalb unserer Bürozeiten mit uns vereinbaren. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wenn Sie eine Nachricht und Ihre Telefonnummer hinterlassen, rufen wir Sie zurück.

Anfahrt

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Buslinien der SWK 101, 102, 103, 104, 111 und 114,
Haltestelle „Apostelkirche“, halten in unmittelbarer Nähe

Mit dem Auto:
Kostenfreie Parkplätze auch für Rollstuhlfahrer sind im Innenhof vorhanden

Wichtige Adressen und Links

Betreuungsgericht:

Amtsgericht Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern

Telefon: 0631 37 21 – 0
Homepage


Betreuungsbehörde:

Stadtverwaltung Kaiserslautern
Maxstraße 19
67655 Kaiserslautern

Telefon: 0631 365 22 71; 0631 365 426
Homepage

Hier geht es zu Merkblättern in verschiedenen Sprachen

Informationen zur gesetzliche Betreuung Barrierefrei

Hefte über rechtliche Betreuung in leichter Sprache

Patientenverfügung in leichter Sprache

Vorsorgemöglichkeiten in leichter Sprache